|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
LISt Gesellschaft für
Verkehrswesen und |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
ingenieurtechnische
Dienstleistungen mbH |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Datenschutz |
Impressum |
|
|
Eignungszuordnungen von
Gesteinskörnungen und Baustoffgemische für Bauvorhaben der Sächsischen
Straßenbauverwaltung |
|
|
|
|
|
Listen güteüberwachter
Herstellerbetriebe von Gesteinskörnungen (natürliche und industriell
hergestellte Gesteinskörnungen, RC-Baustoffe) |
|
sowie Baustoffgemischen
und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel für den Straßen- und
Ingenieurbau im Freistaat Sachsen |
|
|
Vorbemerkung |
|
|
|
Das Sächsische
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat die
Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe
2004/Fassung 2018 |
|
(TL Gestein-StB 04/18)
für den Bereich der Bundesfern- und Staatsstraßen eingeführt und zur
Anwendung vorgeschrieben. |
|
|
|
Die TL Gestein-StB
04/18 gelten für die Lieferung von Gesteinskörnungen für Asphalt, Beton im
Straßen- und Ingenieurbau, hydraulisch gebundene und ungebundene Gemische zur
Herstellung |
|
von Schichten im
Straßenoberbau. |
|
|
|
|
|
Für Gesteinskörnungen
für Beton gemäß ZTV-ING gilt die DIN EN 12620. |
|
|
|
|
|
Hinsichtlich der
Gütesicherung von Baustoffgemischen und Böden zur Herstellung von Schichten
ohne Bindemittel gelten die TL G SoB-StB 04/07. |
|
|
|
|
|
Freiwillige
Fremdüberwachung im System 2+ |
|
|
|
|
|
Als System zur
Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Gesteinskörnungen
für den Straßenbau wurde das System 2+ festgelegt. |
|
|
|
|
|
Im System 2+ hat sich
die Anwendung einer Freiwilligen Fremdüberwachung als geeignet erwiesen und
bewährt. Dabei werden Teile der
werkseigenen Produktionskontrolle des Lieferwerkes |
|
von einer unabhängigen,
anerkannten Prüfstelle ausgeführt. Auf die „Vereinbarung zur Güteüberwachung
für Gesteinskörnungen sowie Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von |
|
Schichten ohne
Bindemittel im Straßenbau“ vom 23.11.2004 wird verwiesen. |
|
|
|
|
|
Eignungszuordnungen |
|
|
|
|
|
Die Eignungszuordnungen
werden im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr durch die LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und
ingenieurtechnische |
|
Dienstleistungen mbH
(LISt GmbH) erstellt. Sie sind in erster Linie ein Informationsmedium
innerhalb der sächsischen Straßenbauverwaltung, um eine einheitliche,
transparente Güteüber- |
|
wachung zu ermöglichen
und die Einschätzung der Qualität im bauvertraglichen Einzelfall zu
vereinfachen. |
|
|
|
|
|
Darüber hinaus können
und sollen die Eignungszuordnungen von den Herstellern auch als Nachweis
einer transparenten und hochwertigen Güteüberwachung gegenüber Kunden und
weiteren |
|
Auftraggebern genutzt
werden. |
|
|
|
|
|
Das System der
Eignungszuordnungen soll weiterhin dazu dienen, gegenseitiges Vertrauen und
gegenseitigen Dialog zu fördern und kurze Kommunikationswege zu erzielen.
Fragestellungen |
|
und Anregungen können
jederzeit der LISt GmbH übermittelt werden. |
|
|
|
|
|
Erforderliche Unterlagen |
|
|
|
|
|
Für die Erstellung der
Eignungszuordnungen sind folgende Unterlagen erforderlich: |
|
|
|
|
|
Gesteinskörnungen nach
TL Gestein-StB: |
|
|
o Prüfzeugnisse aus der Freiwilligen
Fremdüberwachung im System 2+ |
|
|
o Leistungserklärung(en) |
|
|
|
|
|
Baustoffgemische und
Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau nach TL
SoB-StB |
|
|
o Prüfzeugnisse aus der Fremdüberwachung
gemäß TL G SoB-StB 04/07 |
|
|
o Sortenverzeichnis(se) |
|
|
|
|
|
Zu Beginn der
Fremdüberwachung oder bei Änderungen in der Beauftragung der Prüfstelle ist
eine Kopie des Überwachungsvertrages einzureichen. |
|
|
Für die Zusendung der
Unterlagen ist das Lieferwerk verantwortlich. Es kann diese Aufgabe
vertraglich geregelt der unabhängigen, anerkannten Prüfstelle oder der
Notifizierten Stelle übertragen. |
|
Die Unterlagen können in
Kopie per Post oder per E-Mail zugesandt werden. |
|
|
|
|
|
Gültigkeitsdauer |
|
|
|
|
|
Die Gültigkeitsdauer
der Eignungszuordnungen ist abhängig vom Tag der Probenahme für die
zugrundeliegenden Prüfungen. Grundsätzlich ergibt sie sich taggenau unter
Beachtung des im |
|
Regelwerk verankerten
Prüfturnus zuzüglich einer Bearbeitungs- und Toleranzzeit von 1 bzw. 2
Monaten. Bei der Einreichung der Unterlagen ist auch die Bearbeitungsdauer
bei der LISt GmbH |
|
zu berücksichtigen. |
|
|
|
|
|
Folgende Fälle werden
unterschieden: |
|
|
|
|
|
Recyclingbaustoffe,
industriell hergestellte Baustoffe: |
|
|
o Prüfturnus 3 Monate + Toleranzzeit 1
Monat, Gültigkeitsdauer 4 Monate |
|
|
|
|
|
Baustoffe nach TL
Gestein-StB und TL SoB-StB: |
|
|
o Prüfturnus 6 Monate + Toleranzzeit 2
Monate, Gültigkeitsdauer 8 Monate |
|
|
|
|
|
Baustoffe nach ZTV ING: |
|
|
o Prüfturnus 12 Monate + Toleranzzeit 2
Monate, Gültigkeitsdauer 14 Monate |
|
|
|
|
|
Die Festlegung der
Gültigkeitsdauer für Eignungszuordnungen von natürlichen Baustoffen wird in
Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gleich gehandhabt.
Länderspezifische |
|
Besonderheiten bestehen
bei Recyclingbaustoffen und industriell hergestellten Baustoffen. |
|
|
|
|
|
Güteüberwachungssysteme
in anderen Bundesländern |
|
|
|
|
|
Die Vorgehensweise zur
Erstellung der Eignungszuordnungen und zur Aufnahme in die Listen in Sachsen
wird mit den Straßenbauverwaltungen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und
Thüringen |
|
regelmäßig abgestimmt.
Die Eignungszuordnungen bzw. Listeneinträge werden gegenseitig anerkannt. |
|
|
|
|
|
In einigen Fällen sind
länderspezifische Besonderheiten zu beachten. Länderspezifische
Besonderheiten für Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg werden in
Sachsen berücksichtigt und |
|
auf Wunsch des
Herstellers in der Eignungszuordnung vermerkt, damit sächsische
Eignungszuordnungen auch in den umliegenden Bundesländern genutzt werden
können. |
|
|
|
|
|
Länderspezifische
Anforderungen: |
|
|
|
|
|
Brandenburg: |
|
|
Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und
Landesplanung 14/2018 vom 19.11.2018 (TL Gestein-StB 04/18) |
|
|
|
|
|
Thüringen: |
|
|
Dienstanweisung 3/2017 (Stand 21.03.2017) |
|
|
ARS 08/2018 (Einführungserlass TL Gestein-StB 04/18) |
|
|
|
|
|
Sachsen-Anhalt: |
|
|
Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen für Straßenbauarbeiten (ZTV-StB LSBB ST 17) |
|
|
Runderlass
des MLV vom 30.11.2018 (TL Gestein-StB 04/18) |
|
|
|
|
|
Nutzung alternativer
Prüfverfahren |
|
|
|
|
|
In zwei Fällen sind im
Regelwerk für ein Qualitätskriterium verschiedene Prüfverfahren möglich.
Dabei handelt es sich um Eigenschaften, für die der Erfahrungshintergrund in
Deutschland auf |
|
einem anderen
Prüfverfahren als dem Referenzverfahren der Europäischen Normung beruht. |
|
|
|
|
|
Es wird empfohlen, im
Rahmen der freiwilligen Fremdüberwachung auch mit den Referenzprüfverfahren
Erfahrungen zu sammeln. |
|
|
|
|
|
In der
Leistungserklärung soll die Kategorie angegeben werden, die auch regelmäßig
unter Berücksichtigung der Mindestprüfhäufigkeiten der jeweils geltenden
Europäischen Normen geprüft |
|
wurde. Für die
Erstellung des Sortenverzeichnisses für Baustoffgemische für Schichten ohne
Bindemittel gelten die
Mindestprüfhäufigkeiten der TL G SoB-StB 04/07. |
|
|
|
|
|
Zu den Listen |
|
|
|
In den nachfolgenden
Listen sind diejenigen Lieferwerke von Gesteinskörnungen (natürliche und
industriell hergestellte Gesteinskörnungen, Recyclingbaustoffe) sowie
Baustoffgemischen und |
|
Böden zur Herstellung
von Schichten ohne Bindemittel aufgeführt, deren Erzeugnisse für Lieferungen
zum Bau von Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes und Staatsstraßen in
der |
|
Baulast des Freistaates
Sachsen sowie sonstige, der technischen Verwaltung des Freistaates
unterliegenden Straßen als geeignet festgestellt worden sind. |
|
|
|
|
|
Der Verwendungsbereich
wurde auf der Grundlage der entsprechenden Prüfzeugnisse aus der
Fremdüberwachung gemäß TL G SoB-StB 04/07 einschließlich der
Sortenverzeichnisse sowie der |
|
Prüfzeugnisse aus der
Freiwilligen Fremdüberwachung im System 2+ einschließlich der
Leistungserklärungen beurteilt und festgelegt. |
|
|
|
|
|
Detaillierte Angaben
enthält die jeweils gültige Eignungszuordnung für Gesteinskörnungen, Böden
und Baustoffgemische, die für Bauvorhaben der Sächsischen
Straßenbauverwaltung dem |
|
Abnehmer auf Verlangen
vorzulegen ist. |
|
|
|
|
|
Rot
hervorgehobene Bemerkungen dienen dem besseren Verständnis des Anwenders
dieser Listen. |
|
|
|
Blau,
grün und violett hervorgehobene Bemerkungen
betreffen unterschiedliche Gültigkeiten der Eignungszuordnungen verschiedener
Produkte eines Lieferwerkes. |
|
|
|
Stahlblau hervorgehobene Bemerkungen betreffen den Anwendungsbereich der
ZTV-ING. |
|
|
|
Auf das genaue Datum der
Gültigkeit ist daher durch den Anwender zu achten! |
|
|
|
Die Erläuterung zu den Abkürzungen sowie zu den Nummern
der Prüfstellen, die
für die Fremdüberwachung gemäß TL G SoB-StB 04/07 sowie für die Freiwillige
Fremdüberwachung im |
|
System 2+ vertraglich gebunden sind,
sind im Anschluss an die Listen der Lieferwerke zu finden. |
|
|
|
Ebenfalls dort ist die
Liste der PSV-Werte sächsischer Lieferwerke anzutreffen. |
|
|
|
Die Listen werden
regelmäßig aktualisiert. |
|
|
|
Listen zur
Güteüberwachung im Straßenbau anderer Bundesländer (Auswahl): |
|
|
|
Brandenburg: |
|
|
Sachsen-Anhalt: |
|
|
Thüringen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|