LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und  
  ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH  
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Eignungszuordnungen von Gesteinskörnungen und Baustoffgemische für Bauvorhaben der Sächsischen Straßenbauverwaltung
Listen güteüberwachter Herstellerbetriebe von Gesteinskörnungen (natürliche und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, RC-Baustoffe)
sowie Baustoffgemischen und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel für den Straßen- und Ingenieurbau im Freistaat Sachsen
Vorbemerkung
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat die Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2018
(TL Gestein-StB 04/18) für den Bereich der Bundesfern- und Staatsstraßen eingeführt und zur Anwendung vorgeschrieben.
Die TL Gestein-StB 04/18 gelten für die Lieferung von Gesteinskörnungen für Asphalt, Beton im Straßen- und Ingenieurbau, hydraulisch gebundene und ungebundene Gemische zur Herstellung
von Schichten im Straßenoberbau.
Für Gesteinskörnungen für Beton gemäß ZTV-ING gilt die DIN EN 12620.
Hinsichtlich der Gütesicherung von Baustoffgemischen und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel gelten die TL G SoB-StB 04/07.
Freiwillige Fremdüberwachung im System 2+
Als System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Gesteinskörnungen für den Straßenbau wurde das System 2+ festgelegt.
Im System 2+ hat sich die Anwendung einer Freiwilligen Fremdüberwachung als geeignet erwiesen und bewährt. Dabei werden  Teile der werkseigenen Produktionskontrolle des Lieferwerkes
von einer unabhängigen, anerkannten Prüfstelle ausgeführt. Auf die „Vereinbarung zur Güteüberwachung für Gesteinskörnungen sowie Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von
Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau“ vom 23.11.2004 wird verwiesen.
Eignungszuordnungen
Die Eignungszuordnungen werden im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr durch die LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische
Dienstleistungen mbH (LISt GmbH) erstellt. Sie sind in erster Linie ein Informationsmedium innerhalb der sächsischen Straßenbauverwaltung, um eine einheitliche, transparente Güteüber-
wachung zu ermöglichen und die Einschätzung der Qualität im bauvertraglichen Einzelfall zu vereinfachen.
Darüber hinaus können und sollen die Eignungszuordnungen von den Herstellern auch als Nachweis einer transparenten und hochwertigen Güteüberwachung gegenüber Kunden und weiteren
Auftraggebern genutzt werden.
Das System der Eignungszuordnungen soll weiterhin dazu dienen, gegenseitiges Vertrauen und gegenseitigen Dialog zu fördern und kurze Kommunikationswege zu erzielen. Fragestellungen
und Anregungen können jederzeit der LISt GmbH übermittelt werden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Erstellung der Eignungszuordnungen sind folgende Unterlagen erforderlich:
Gesteinskörnungen nach TL Gestein-StB:
   o Prüfzeugnisse aus der Freiwilligen Fremdüberwachung im System 2+
   o Leistungserklärung(en)
Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau nach TL SoB-StB
   o Prüfzeugnisse aus der Fremdüberwachung gemäß TL G SoB-StB 04/07
   o Sortenverzeichnis(se)
Zu Beginn der Fremdüberwachung oder bei Änderungen in der Beauftragung der Prüfstelle ist eine Kopie des Überwachungsvertrages einzureichen.
Für die Zusendung der Unterlagen ist das Lieferwerk verantwortlich. Es kann diese Aufgabe vertraglich geregelt der unabhängigen, anerkannten Prüfstelle oder der Notifizierten Stelle übertragen.
Die Unterlagen können in Kopie per Post oder per E-Mail zugesandt werden.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer der Eignungszuordnungen ist abhängig vom Tag der Probenahme für die zugrundeliegenden Prüfungen. Grundsätzlich ergibt sie sich taggenau unter Beachtung des im
Regelwerk verankerten Prüfturnus zuzüglich einer Bearbeitungs- und Toleranzzeit von 1 bzw. 2 Monaten. Bei der Einreichung der Unterlagen ist auch die Bearbeitungsdauer bei der LISt GmbH
zu berücksichtigen.
Folgende Fälle werden unterschieden:
Recyclingbaustoffe, industriell hergestellte Baustoffe:
   o Prüfturnus 3 Monate + Toleranzzeit 1 Monat, Gültigkeitsdauer 4 Monate
Baustoffe nach TL Gestein-StB und TL SoB-StB:
   o Prüfturnus 6 Monate + Toleranzzeit 2 Monate, Gültigkeitsdauer 8 Monate
Baustoffe nach ZTV ING:
   o Prüfturnus 12 Monate + Toleranzzeit 2 Monate, Gültigkeitsdauer 14 Monate
Die Festlegung der Gültigkeitsdauer für Eignungszuordnungen von natürlichen Baustoffen wird in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gleich gehandhabt. Länderspezifische
Besonderheiten bestehen bei Recyclingbaustoffen und industriell hergestellten Baustoffen.
Güteüberwachungssysteme in anderen Bundesländern
Die Vorgehensweise zur Erstellung der Eignungszuordnungen und zur Aufnahme in die Listen in Sachsen wird mit den Straßenbauverwaltungen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen
regelmäßig abgestimmt. Die Eignungszuordnungen bzw. Listeneinträge werden gegenseitig anerkannt.
In einigen Fällen sind länderspezifische Besonderheiten zu beachten. Länderspezifische Besonderheiten für Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg werden in Sachsen berücksichtigt und
auf Wunsch des Herstellers in der Eignungszuordnung vermerkt, damit sächsische Eignungszuordnungen auch in den umliegenden Bundesländern genutzt werden können.
Länderspezifische Anforderungen:
Brandenburg:
Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung 14/2018 vom 19.11.2018 (TL Gestein-StB 04/18)
Thüringen:
Dienstanweisung 3/2017 (Stand 21.03.2017)
ARS 08/2018 (Einführungserlass TL Gestein-StB 04/18)
Sachsen-Anhalt:
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Straßenbauarbeiten (ZTV-StB LSBB ST 17)
Runderlass des MLV vom 30.11.2018 (TL Gestein-StB 04/18)
Nutzung alternativer Prüfverfahren
In zwei Fällen sind im Regelwerk für ein Qualitätskriterium verschiedene Prüfverfahren möglich. Dabei handelt es sich um Eigenschaften, für die der Erfahrungshintergrund in Deutschland auf
einem anderen Prüfverfahren als dem Referenzverfahren der Europäischen Normung beruht.
Es wird empfohlen, im Rahmen der freiwilligen Fremdüberwachung auch mit den Referenzprüfverfahren Erfahrungen zu sammeln.
In der Leistungserklärung soll die Kategorie angegeben werden, die auch regelmäßig unter Berücksichtigung der Mindestprüfhäufigkeiten der jeweils geltenden Europäischen Normen geprüft
wurde. Für die Erstellung des Sortenverzeichnisses für Baustoffgemische für Schichten ohne Bindemittel  gelten die Mindestprüfhäufigkeiten der TL G SoB-StB 04/07.
Zu den Listen
In den nachfolgenden Listen sind diejenigen Lieferwerke von Gesteinskörnungen (natürliche und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, Recyclingbaustoffe) sowie Baustoffgemischen und
Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel aufgeführt, deren Erzeugnisse für Lieferungen zum Bau von Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes und Staatsstraßen in der
Baulast des Freistaates Sachsen sowie sonstige, der technischen Verwaltung des Freistaates unterliegenden Straßen als geeignet festgestellt worden sind.
Der Verwendungsbereich wurde auf der Grundlage der entsprechenden Prüfzeugnisse aus der Fremdüberwachung gemäß TL G SoB-StB 04/07 einschließlich der Sortenverzeichnisse sowie der
Prüfzeugnisse aus der Freiwilligen Fremdüberwachung im System 2+ einschließlich der Leistungserklärungen beurteilt und festgelegt.
Detaillierte Angaben enthält die jeweils gültige Eignungszuordnung für Gesteinskörnungen, Böden und Baustoffgemische, die für Bauvorhaben der Sächsischen Straßenbauverwaltung dem
Abnehmer auf Verlangen vorzulegen ist.
Rot hervorgehobene Bemerkungen dienen dem besseren Verständnis des Anwenders dieser Listen.
Blau, grün und violett hervorgehobene Bemerkungen betreffen unterschiedliche Gültigkeiten der Eignungszuordnungen verschiedener Produkte eines Lieferwerkes.
Stahlblau hervorgehobene Bemerkungen betreffen den Anwendungsbereich der ZTV-ING.
Auf das genaue Datum der Gültigkeit ist daher durch den Anwender zu achten!
Die Erläuterung zu den Abkürzungen sowie zu den Nummern der Prüfstellen, die für die Fremdüberwachung gemäß TL G SoB-StB 04/07 sowie für die Freiwillige Fremdüberwachung im
System 2+ vertraglich gebunden sind, sind im Anschluss an die Listen der Lieferwerke zu finden.
Ebenfalls dort ist die Liste der PSV-Werte sächsischer Lieferwerke anzutreffen.
Die Listen werden regelmäßig aktualisiert.
Listen zur Güteüberwachung im Straßenbau anderer Bundesländer (Auswahl):
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen: