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Grunderwerb und Beteiligtenmanagement

Wir setzen auf 'boden'-ständige Lösungen!

Gegenüberstellung Aufgaben Grunderwerb und Beteiligtenmanagement

Als Allrounder sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf und navigieren sicher durch alle Herausforderungen.

Das Credo unserer Arbeitsweise:

alle Parteien, wie z. B.

  • Grundstückseigentümer
  • Pächter
  • Gemeinden
  • öffentliche Versorger

sind Partner im Planungs- und Bauprozess. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz, Vertrauen und Effizienz sowie einer Kommunikation auf Augenhöhe. Gemeinsam lassen sich Wege und Lösungen effektiv gestalten!

Wussten Sie schon...

Jedes Verkehrsprojekt ist mit einer Inanspruchnahme von Flächen verbunden. Der erforderliche Bedarf wird im Rahmen der Planung ermittelt.

Grunderwerb bedeutet, die temporäre und dauerhafte Sicherung und Bereitstellung der Flächen zur Realisierung von Vorhaben.

Folgende Arten von Grundinanspruchnahme gibt es:

  • vorübergehend benötigte Arbeitsstreifen während der Baudurchführung
  • Erwerbsfläche, welche dauerhaft in Anspruch genommen wird
  • dauerhaft zu sichernde Flächen.

Der Umfang der Inanspruchnahme ist jeweils im Grunderwerbsplan ersichtlich. Für die Inbesitznahme der Flächen, zum Zwecke der Baudurchführung, wird mit den Betroffenen eine Bauerlaubnisvereinbarung abgeschlossen.

Die Wertermittlung erfolgt grundsätzlich nach entschädigungsrechtlichen Grundlagen. Je nach Art und Dimension der Inanspruchnahme kann es notwendig sein, dass eine Begutachtung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfolgt. Basierend auf den Ergebnissen erfolgt die Auszahlung einer Entschädigung.

Sobald Flächen dauerhaft in Anspruch genommen werden, wird nach Fertigstellung des Bauvorhabens die Katastervermessung beauftragt. Es findet ein offizieller Grenztermin mit den Eigentümern im Beisein eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs statt.

Im Einvernehmen mit den Grunderwerbsbetroffenen die erforderlichen Flächenabtretungen zu sichern, damit diese für die Realisierung der Projekte zur Verfügung stehen.

Planungsvorhaben berühren regelmäßig Anlagen anderer Baulastträger. Der Beteiligungsumfang wird im Rahmen der Planung ermittelt und ist Bestandteil des Regelungsverzeichnisses.

Beteiligtenmanagement ist die Schnittstelle zu den am Planungs- und Bauprozess beteiligten Akteuren und Trägern öffentlicher Belange (Gemeinden, öffentliche Versorger, etc.).

Der Regelfall sind die Beteiligungen anderer Baulastträger (z. B. Landkreis, Gemeinden, Deutsche Bahn, Energieversorger, Trinkwasser-/Abwasserversorger).

Zum Beispiel:

  • Beabsichtigt eine Gemeinde im Rahmen der Baumaßnahme Leistungen an ihren Anlagen zu realisieren, ist der Abschluss einer Ortsdurchfahrten-Vereinbarung erforderlich.
  • Lösen Vorhaben Folgepflichten, z. B. für Medienträger (Sicherung, Änderung von Leitungen) aus, sind Kostenübernahmeerklärungen und daraus resultierende Kostenerstattungsansprüche zu regeln.
  • Liegen Anforderungen oder Auflagen behördlicher Institutionen (z. B. archäologische Untersuchungen) vor, so sind diese durch Abschluss von Vereinbarungen zu sichern.

Es gibt eine Vielzahl weiterer Beteiligungsmöglichkeiten, jedes Projekt hat individuelle Rahmen- bzw. Randbedingungen.

Die Fachaufgaben sind durch straßenrechtliche Vorschriften (z. B. Sächsisches Straßengesetz) geprägt und werden durch eine Vielzahl einschlägiger planungsrechtlicher Regelwerke, Verordnungen und Erlasse ergänzt.

Eine konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

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