Gestattungen und Vereinbarungen
Anlass des Fachverfahrens
Zur Regelung von straßenrechtlichen Nutzungen sowie zur Erteilung von erforderlichen Genehmigungen werden zwischen dem Straßenbaulastträger der klassifizierten Straße und einem oder mehreren Dritten Vereinbarungen und Verträge abgeschlossen bzw. Verwaltungsakte in Form von Anbaurechtlichen Bescheiden, Zustimmungen nach Telekommunikationsgesetz oder Sondernutzungserlaubnissen erlassen.
In diesen sogenannten Gestattungen werden außer den Lagebeziehungen der jeweiligen Anlage zur Straße u.a. die Kostentragung sowie die Straßenbaulast und die Unterhaltung geregelt.
Das Fachverfahren dient der zentralen Verwaltung und für einen umfassenden, im Detail auswertbaren Überblick zu den im Rahmen geplanter und durchgeführter Baumaßnahmen an klassifizierten Straßen getroffenen Rechtsbeziehungen.
Ziel des Fachverfahrens
Das Programm ermöglicht die Erfassung und Verwaltung sämtlicher in der Straßenbauverwaltung abgeschlossener Gestattungen sowie der im Zusammenhang mit Straßen- und Brückenbauvorhaben getroffenen, bau- und unterhaltungslastregelnden Vereinbarungen.
Weiterhin soll mit Hilfe des Programmes für einen zeitgleichen und identischen Informationsstand bei LASuV und den für die Unterhaltung der Bundes- und Staatsstraßen verantwortlichen Landkreisen gesorgt werden. Eine umfassende und effiziente Terminüberwachung der Einzelvorgänge durch die einzelnen Straßenmeistereien der LK wird ermöglicht.
Anwender und Zielgruppen
Die Eingabe und Pflege der Daten erfolgen grundsätzlich durch die sächsische Straßenbauverwaltung bzw. die kommunalen Straßenbauverwaltungen (Landkreise).
Dabei sind die Mitarbeiter/innen des LASuV für die Dateneingabe zu Staats- und Bundesstraßen verantwortlich, die Mitarbeiter/innen der Landratsämter für die Dateneingabe zu Kreisstraßen und die Straßenmeistereien der jeweiligen LK für die Terminüberwachung bezogen auf B-, S- und K-Straßen.
Die Pflege der eingebunden Stammdaten, das Führen der Nutzerverwaltung sowie der technische Support werden von der LISt GmbH als Administrator des Programmes übernommen.
Derzeitiger Sachstand
Über das Gestattungsprogramm werden in der sächsischen Straßenbauverwaltung des Amtsbereiches des LASuV/Niederlassung Bautzen die oben bereits aufgeführten Rechtsbeziehungen an Bundes- bzw. Staatsstraßen erfasst und als Datensatz angelegt.
Das Programm verfügt über zahlreiche Eingabevalidierungen, um Fehler bei der Vorgangserfassung (z.B. falscher Straßennetzbezug, fehlende Pflicht-Angaben u.v.m.) zu vermeiden. Ebenso ist es in der Lage, dem Nutzer einen Kartenausschnitt zum erfassten Vorgang zu präsentieren, in dem der eingetragene Sachverhalt unter Verwendung verschiedener Kartengrundlagen verortet dargestellt wird.
Mittels eines Geodienstes erlaubt es zudem, dass für TT-SIB INFOSYS-Nutzer das Vorhandensein einer Gestattung bzw. einer Vereinbarung jederzeit nachvollziehbar auf dem jeweils ausgewählten Straßenabschnitt sichtbar ist.
Weiterhin können an den jeweiligen Datensatz Dokumente, Fotos und andere digital verfügbare Daten angebunden werden. Zurzeit werden ausschließlich die Dokumente von Verwaltungsvereinbarungen an den Vorgang angebunden. Dies minimiert die bisher aufwändige Suche (z.B. von länger zurückliegenden OD-Vereinbarungen) in den analogen Archiven immens.
Mit der in Vorbereitung befindlichen VIS.SAX-Schnittstelle ist ein unmittelbarer Zugriff auf das in diesem Registratursystem als Scan enthaltene vorgangsrelevante Dokument gegeben, ohne dass Suchaufwendungen entstehen.
Für die Aktualisierung des klassifizierten Straßennetzes nach Änderungen sorgt ein nächtlicher Abgleich mit den Daten der Straßeninformationsbank.
Weiterentwicklungen
Durch die Einführung von datenholenden und -bereitstellenden (OKSTRA-) Schnittstellen zu anderen Fachverfahren soll die doppelte Datenhaltung mit fehleranfälligem Datenaustausch entfallen.
So soll zum Beispiel durch eine Anbindung an die zentrale Dokumentenverwaltung der sächsischen Straßenbauverwaltung erreicht werden, dass alle relevanten den Vorgang betreffenden Dokumente im Fachverfahren zur Ansicht zur Verfügung stehen.
Die derzeit bereits nutzbaren Abfrage- und Datenausgabemöglichkeiten sollen entsprechend weiterer Anwenderanforderungen ergänzt werden.
Das Fachverfahren soll durch Einbindung neuer Softwareversionen aktuell gehalten werden.