Baumkontrolle und -pflege
Bäume haben als Bestandteil der Landschaft einen hohen ökologischen und funktionellen aber auch gesellschaftlichen sowie sozialen Stellenwert. Sie erfüllen zahlreiche Funktionen wie z.B. die Luftreinigung, Lärmminderung oder die Kleinklimaverbesserung. Vor allem in urbanen Gebieten stellen Sie einen wesentlichen Kontrast zu Bauwerken dar und gliedern bzw. beleben den Straßenraum. Als lebender Organismus in Form von Einzelbäumen, Baumgruppen oder Alleen bereichern sie unseren Lebensraum, können jedoch durch Umwelteinflüsse, Baumphysiologie/ -statik sowie ihre artbedingte und individuelle Entwicklung ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellen.
Um für einen verkehrssicheren Zustand der Bäume zu sorgen und eventuelle Haftungsansprüche in diesem Zusammenhang abzuwenden, wird vom Gesetzgeber die regelmäßige Durchführung fachlich qualifizierter Inaugenscheinnahmen bzw. visueller Sichtkontrollen gefordert. Grundlage dafür bildet § 823 Absatz 1 und 2 BGB, nach dem der Träger der Verkehrssicherungspflicht, der auf dem seiner Verfügung unterstehenden Grundstück einen öffentlichen Verkehr eröffnet oder duldet, die allgemeine Rechtspflicht hat die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu schaffen bzw. für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Die Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen und Baumkontrollen hat der Bundesgerichtshof im Urteil v. 21.01.65 (NJW 1965, 815) richtungsweisend festgelegt.
Die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht erfolgt durch das Leistungspaket des Fachbereichs „Baumkontrolle und -pflege“. Die LISt GmbH führt als Auftragnehmer Baumkontrollen mit FLL – zertifizierten Baumkontrolleuren in Eigenregie durch oder übernimmt im Rahmen dessen die Projektsteuerung bzw. die ingenieurtechnische Betreuung für verschiedene Auftraggeber.
Ziel der LISt GmbH ist es einen, jeweils dem öffentlichen Verkehr angepassten, funktionellen und zukunftsfähigen Baumbestand zu erziehen, der allen Anforderungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügt.
Aufgabenschwerpunkte sind u.a.
- Ersterfassung von Bäumen mit Standortbestimmung mittels GNSS und Ermittlung der Baumgrunddaten (optional inkl. Vermessung) Durchführung von Regelbaumkontrollen inkl. der Betreuung und Organisation von Baumpflege zur (Wieder-) Herstellung der Verkehrssicherheit sowie der bedarfsgerechten Entwicklung von Jungbäumen
- Erfassung, Behandlung und Pflege von geschlossenen Gehölzbeständen
- Erstellen und Betreuen von Pflegekonzeptionen
- Fachberatung und Abstimmung zur Planung und Durchführung von Baumkontrollen, der Baumpflege
- Qualitätsmanagement, Vergabe und Controlling (Überwachung der Ausführungstermine und der fachgerechten Pflege nach ZTV-Baumpflege, Abnahme der Leistungen, Kostenkontrolle und Rechnungsprüfung)
Zur sach – und fachgerechten Dokumentation führt die LISt GmbH im Auftrag des SMWA das Fachinformationssystem Baum (FIS-Baum) welches eine effektive Dokumentation des Baumbestands, durchgeführter Kontrollen und baumpflegerischer Maßnahmen gewährleistet und u.a. beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) sowie beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) flächendeckend für den gesamten Freistaat Sachsen eingesetzt wird.
Referenzen (Auszug)
- Durchführung der Ersterfassung und Baumkontrolle auf Park- und Rastanlagen sowie der Dokumentation von verkehrssicherungspflichtigen, flächigen Altbeständen auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der sächsischen Autobahnen
- Durchführung von Baumkontrollen an Bundes- und Staatsstraßen der Straßenbauverwaltung inkl. Projektsteuerung und Fachberatung
- Vermessung, Ersterfassung und Kontrolle von Bäumen auf Liegenschaften im Eigentum des SIB inkl. der Erstellung von Leistungsverzeichnissen bis hin zur Antragsstellung für baumpflegerische Maßnahmen bei Natur- und Denkmalschutz
- Ersterfassung und (Negativ-)Kontrolle von flächigen Baumbeständen im Auftrag LTV
- Sonderprojekte
Pilotprojekt – Aufnahme von Straßendaten mit mobilem Laserscanning
Durchführung von eingehenden Untersuchungen mittels Schalltomograph